Wird eine psychische Erkrankung feststellt, die besonders dringend behandelt werden muss, können wir bei freien Kapazitäten unmittelbar mit einer Akutbehandlung beginnen.
Eine solche Akutbehandlung dauert 12 Stunden und wird der Krankenkasse lediglich angezeigt. Sie bedarf also keiner Beantragung, kann aber bei längerfristigem Behandlungsbedarf in eine Psychotherapie überführt werden.